Ich will ein Instrument lernen und möchte daher die Anmeldungsformulare zugeschickt bekommen:

Die Voranmeldung wird nur bis 31. Juli berücksichtigt.
Voranmeldung
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Sonstiges:
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Geburtsdatum:
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Auszug aus den Unterrichtsbestimmungen:

4.) Das Schulgeld ist ein Jahresschulgeld (September bis Juni) und wird in 5 x 2 Monatsraten per Erlagschein bzw. Abbuchungsauftrag eingehoben. Es beträgt derzeit für:

Einzelunterricht  (50 Minuten)

€ 640,00

Einzelunterricht  (40 Minuten)

€ 510,00

Einzelunterricht  (25 Minuten)

€ 410,00

Gruppenunterricht  2 - 3 Schüler (50 Minuten)

€ 410,00

Kurs- und Klassenunterricht  4 Erwachsene wöchentlich oder 2 Erwachsene 2-wöchentlich (50 Minuten)

€ 300,00

Korrepetition  als Hauptfach (50 Minuten)

€ 640,00

Korrepetition als Ergänzungsfach (25 Minuten) ab dem 19. Lebensjahr,
                           nur in Verbindung mit einem Hauptfachinstrument

 

€ 260,00

Musikalische Früherziehung oder elementare Musikerziehung (50 Minuten)

€ 280,00

Musikgarten (40 Minuten)

€ 260,00

Ballett, Jazz Dance, Kreativer Kindertanz (50 Minuten)

€ 160,00

Instrumentenleihgebühr pro Semester

€   30,00

Stornogebühr (von Seite des Schülers oder Erziehungsberechtigten nach dem 20. August)

€   40,00

5.) Im Falle wesentlicher Lohn- und Preissteigerungen kann das Schulgeld jederzeit den allgemeinen Verhältnissen angepasst werden.

12) Ermäßigungen werden derzeit für das 3. Kind sowie für die weiteren Kinder automatisch wie folgt gewährt: Für das 3. Kind wird das Schulgeld um 33% und für die weiteren Kinder das Schulgeld um 50 % reduziert: Musikschüler gelten nur bis zum vollendeten 19. Lebensjahr als Kind, ausgenommen Studenten. Es gelten weiters die angekündigten Ermäßigungen in den aktuellen Aussendungen der Musikschule.

13 a) Für Musikschüler der Gemeinden Böheimkirchen, Kasten oder Kirchstetten erhöht sich das Schulgeld ab dem vollendeten 19. Lebensjahr im Hauptfach um 200 %. Davon ausgenommen sind Studenten, Präsenz- und Zivildiener bei einer entsprechend vorgelegten Bestätigung, sowie der Kurs- und Klassenunterricht und die Instrumente Oboe, Fagott, Tuba, Kontrabass, E-Bass und Zither.
b) Für gemeindefremde Musikschüler bis zum vollendeten 19. Lebensjahr (Hauptwohnsitz nicht in den Gemeinden Böheimkirchen, Kasten od. Kirchstetten) erhöht sich das Schulgeld im Hauptfach um 75 %.

14) Leihinstrumente können soweit vorhanden von der Musikschule gegen eine Leihgebühr entlehnt werden. Es gelten weiters die Bestimmungen des Entlehnscheines.

 

©Gemeindeverband der Regionalmusikschule
Böheimkirchen - Kasten - Kirchstetten | Mostviertel | Niederösterreich
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